Die Kosten...

... eines Rechtsanwaltes sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Das RVG ist, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, Grundlage für die Honorarforderung eines jeden Rechtsanwaltes. Ab dem 01.07.06 gibt es aber keine gesetzliche Gebühr für eine Beratung mehr. Diese kann deshalb frei ausgehandelt werden. Fragen Sie einfach nach. Die Höhe des Honorars richtet sich einerseits nach dem Gegenstandswert, andererseits gibt es verschiedene Gebühren für einfache außergerichtliche Tätigkeit, Vergleiche, Klagen usw. 

Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, sich zunächst beraten zu lassen. 


Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, staatliche Hilfen wie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Ihr Einkommen bestimmte, niedrig gehaltene, Grenzen nicht übersteigt. Außerdem bietet das RVG die Möglichkeit, in bestimmten Fällen auf Zeithonorarbasis abzurechnen. Unabhängig vom Gegenstandswert zahlen Sie dann für die von Ihrem Anwalt für Sie aufgewendete Arbeitszeit. Wegen meiner günstigen Kostenstruktur bin ich in der Lage, Ihnen insoweit sehr günstige Verrechnungssätze anzubieten.

Ein Vielzahl von Fällen wird auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Falls Sie einen erhöhten Beratungsbedarf haben, würde sich der Abschluss eines Beratungsvertrages zu einem Festpreis empfehlen. Die Konditionen können Sie gerne mit mir absprechen.

Für weitere Fragen über die Kosten anwaltlicher Tätigkeit stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ralf Tervooren